AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für MLB Lager und Behältertechnik GmbH

I. Angebot

Die zu einem etwaigen Angebot der MLB Lager und Behältertechnik GmbH (im Nachfolgenden MLB genannt) gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben und Farben sind nur soweit maßgebend, als sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich MLB Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zur Frage, ob derartige Vorleistungen entgeltlich sind, treffen die Parteien eine isolierte Vereinbarung.

II. Vertragsschluss

MLB hat das Recht, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung oder Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist. Verträge mit MLB kommen letzten Endes immer nur dadurch zustande, dass der Kunde die Auftragsbestätigung von MLB ohne weitere Anmerkungen durch Unterschriftsleistung akzeptiert.

III. Preise und Zahlungen

Die Preise gelten mangels gesonderter Vereinbarungen ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und Montage. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Mangels besonderer Vereinbarungen ist die Zahlung jeweils bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der MLB zu leisten.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

IV. Lieferzeit

Angegebene Termine und Fristen für die Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Lauf der Fristen beginnt frühestens, wenn über sämtliche Einzelheiten des Vertrages Übereinstimmung erzielt ist. Der Fristbeginn hängt also auch davon ab, daß der Kunde ggf. von ihm zu beschaffende Informationen, Unterlagen und Materialien beigebracht hat und – soweit Vorauskasse oder Anzahlung vereinbart ist – den vereinbarten Preis bzw. die Anzahlung geleistet hat. Unterbliebene Mitwirkungshandlungen sowie Abänderungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verschiebung der Termine bzw. Verlängerung der Fristen.
Unvorhersehbare und unabänderbare Ereignisse (Krieg, Energie- und Rohstoffmangel, Sabotage, Streik usw.) sowie weitere nicht von MLB zu vertretende Betriebsstörungen oder behördliche Einwirkungen entbinden MLB für die Dauer ihres Vorliegens von der Liefer- und Leistungspflicht selbst dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges auftreten. Fristen werden zu Gunsten von MLB in angemessenem Umfang verlängert, was auch gilt im Falle von nicht von MLB zu vertretender, nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Leistungen seitens der Lieferanten von MLB.
Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen Gründen kann der Kunde, sofern ihm nachweislich aus der Verspätung Schaden erwachsen ist, eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von maximal 0,5 von Hundert bis zur Höhe von dem Ganzen 5 von Hundert vom Wert desjenigen Teils der Lieferung verlangen, mit denen MLB in Verzug geraten ist. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Lieferung auch nach Ablauf einer MLB etwa gesetzten Nachfrist ausgeschlossen.
Verzugsbedingte oder sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen MLB Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Entsprechendes gilt im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen einer Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft und es deshalb zwingend zu einer Haftung kommt. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde im besonderen Maße vertrauen darf, haftet MLB auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit.
Entsprechendes gilt auch, sollte ein Erfüllungsgehilfe von MLB gehandelt haben.

V. Gefahrübergang

Die allgemeinen Regelungen zum Gefahrübergang gelten auch, wenn – jederzeit zulässige – Teillieferungen erfolgen oder MLB noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch MLB gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist MLB verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte entgegenzunehmen.

VI. Eigentumsvorbehalt

MLB behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung – auch aus der lfd. Geschäftsverbindung – vor. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern und auf Verlangen von MLB zu kennzeichnen. MLB ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer-, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller entsprechende Versicherungen nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch dritte Hand hat er MLB unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, jedoch verpflichtet, diese nur unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, wenn der Gegenstand vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird. Die Veräußerung muss im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs des Käufers erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen und Sicherungen an MLB ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird.

VII. Haftung für Mängel der Lieferung und sonstige Bedingungen

MLB leistet Gewähr dafür, daß der Liefergegenstand nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern.
Die Gewährleistungsfrist beträgt in jedem Fall maximal 12 Monate. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektromechanische oder elektrische Einflüsse usw., sofern sie nicht auf ein Verschulden von MLB zurückzuführen sind. Durch seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung von MLB vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ebenfalls ausgeschlossen.
Die Produkte von MLB dürfen nur durch autorisierte Fachleute aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Ausschließlich der Kunde ist dafür verantwortlich, dass derartige Gegenstände (Tankanlagen, Gefahrstoffsammelbehälter usw.) ordnungsgemäß aufgestellt und in Betrieb genommen werden, das heißt das Aufstellen und die Inbetriebnahme aus zivil- und/oder öffentlich-rechtlicher Sicht ordnungsgemäß ist. Für die Einholung etwaiger Genehmigungen ist der Kunde selbst verantwortlich.

VIII. Haftung für Nebenpflichten

Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch MLB oder durch die Erfüllungsgehilfen von MLB ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IX. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Sonstiges

Für alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Geschäft mit MLB ergeben, gilt für beide Parteien für die Leistung und Zahlung Werne als Erfüllungsort und Lünen als Gerichtsstrand. MLB ist berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Der ausländische Kunde unterwirft sich Deutschem Recht.
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Etwaige unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die ihrem Zweck nach der unwirksam am nächsten kommen. Hierzu sind die Beteiligten ausdrücklich verpflichtet.
Für sämtliche Lieferungen sind die vorstehenden Geschäftsbedingungen allein maßgeblich. Vom Besteller oder Vertragspartner der MLB aufgestellte gegenteilige Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch MLB.

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MLB Lager- und Behältertechnik

Wir beschäftigen uns mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Lager- und Transportbehältern für den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten.

Wir schaffen wirtschaftliche und kundenorientierte Lösungen für die mobile und stationäre Betankung von z.B. Baustellenfahrzeugen, Land- und Forstmaschinen sowie Entsorgungslösungen für Altöle und andere flüssige Gefahrstoffe.

Unser Unternehmen hat die Fachbetriebszulassung nach WhG und ist nach DIN EN ISO 9001/2008 zertifiziert. Desweiteren ist unser Unternehmen durch die BAM als Inspektionsstelle für wiederkehrende Prüfungen an IBC's zugelassen.

Einsatzbereiche

Mobile Betankung von 100 bis 3000 Liter z.B. von:

  • Baumaschinen
  • Traktoren
  • Erntemaschinen
  • Baugeräten
  • Flugzeugen und Helikoptern
  • Kettensägen
  • Mobile Heizanlagen
  • Notstromaggregate
  • LKW, PKW, Motorrädern & Quads

Stationäre Betankung von 400 bis 100.000 Liter
z.B. als Betriebstankstelle bei:

  • Bauunternehmen
  • Bauhöfen
  • Steinbrüchen
  • Sägewerken
  • Transportunternehmen
  • Forstverwaltungen & Forstbetrieben
  • Privatflughäfen
  • Erd- und Tiefbauunternehmen
  • Rennstrecken / Kartbahnen

Sie haben noch Fragen?

Im Hanloh 2
59368 Werne-Horst

Telefon: +49 (0) 2599 / 92 96 8-0
Telefax: +49 (0) 2599 / 92 96 8-29
info@mlb-behaelter.de

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im Frühjahr 2023 hat die ESE GmbH, mit Sitz in Olpe, den exklusiven Vertrieb unserer Produkte übernommen. Alle, über diese Website gestellten Produktanfragen und Bestellungen werden an die ESE GmbH weitergeleitet und von dort aus bearbeitet. Wenn Sie persönliche Beratung benötigen oder Ihre Bestellungen telefonisch oder persönlich aufgeben möchten, richten Sie sich bitte an folgenden Ansprechpartner:

Herr Henrik Blecker
ESE GmbH, Standort Südwestfalen
Nicolaus-Otto-Str. 6
57462 Olpe
Tel: +49 2762 98 39-401
Mail: mlb@ese.com
Web: www.ese.com

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